Am 19. August 2017 trat die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – 42. BImSchV) in Kraft. Die 42. BImSchV hat das Ziel, Gefahren für die menschliche Gesundheit, insbesondere Erkrankungen durch Legionellen, zu vermeiden. Zugleich ermöglichen die Vorgaben aus der 42. BImSchV eine bundeseinheitliche Anwendung (gesetzliche Grundlage) des Standes der Technik sowie technischer und organisatorischer Pflichten bei der Errichtung und dem Betrieb dieser Anlagen, um Gefahren zu verhindern sowie die Auswirkungen dennoch eintretender nicht ordnungsgemäßer Betriebszustände zu mindern. Betroffen von der Verordnung sind mehr als 40.000 Anlagen – für sie gelten gesetzlich verbindliche Regelungen zum Aufbau, Betrieb und zur Überwachung der Anlagen – so muss beispielsweise alle 5 Jahre eine akkreditierte Inspektionsstelle Typ A oder ein Sachverständiger nach 42. BImSchV eine Überprüfung der Anlagen vornehmen.