Überprüfungen nach § 14 42. BImschV

Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV sind wiederkehrend durch einen nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine Inspektionsstelle Typ A auf ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu überprüfen.

Wir führen diese Überprüfung für Sie durch.


Wir unterstützen Sie ebenso bei der Vorbereitung auf die Überprüfung durch eine andere Stelle.

Kontaktieren Sie uns.