Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV sind wiederkehrend durch einen nach § 36 der Gewerbeordnung öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eine Inspektionsstelle Typ A auf ihren ordnungsgemäßen Betrieb zu überprüfen.
Wir führen diese Überprüfung für Sie durch.
Wir unterstützen Sie ebenso bei der Vorbereitung auf die Überprüfung durch eine andere Stelle.
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